| Aufbewahrung von Rechnungen für Bauleistungen - immer noch aktuell ! |
| Auch private Bauherren sind verpflichtet, Rechnungen von Bauleistungen 2 Jahre aufzubewahren (soweit nicht längere Aufbewahrungsfristen gelten !)
Damit soll die Schwarzarbeit eingedämmt werden.
Tip: Heben Sie bei Eigenleistung vorsichtshalber die Materialrechnungen auf - erspart u.U. Ärger. |