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  07.09.2010 

 
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01.01.2010
Aufbewahrung von Rechnungen für Bauleistungen - immer noch aktuell !
Auch private Bauherren sind verpflichtet, Rechnungen von Bauleistungen 2 Jahre aufzubewahren (soweit nicht längere Aufbewahrungsfristen gelten !) Damit soll die Schwarzarbeit eingedämmt werden. Tip: Heben Sie bei Eigenleistung vorsichtshalber die Materialrechnungen auf - erspart u.U. Ärger.
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Steuerticker
11.05.2010
Neue Regelungen zur Umsatzsteuer bei Übernachtungsleistungen
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01.05.2010
nächste Veranstaltung Oktober 2010 - bitte vormerken
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01.01.2010
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01.01.2010
Antragsveranlagungen (sog. Lohnsteuerjahresausgleich) 7 Jahre rückwirkend
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01.01.2008
Siehe Informationen -> Aktuelles
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