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23.12.2002
Geänderte Besteuerung von "Mini-Jobs" ab dem 01.04.2003
Am letzten Freitag hat der Bundestag die Neuregelungen für den Niedriglohnbereich ("Mini-Jobs") beschlossen. Sie werden am 01.04.2003 in Kraft treten. Danach sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 400 EUR von Steuern und Abgaben befreit (wie bei der zurzeit geltenden 325-Euro-Regelung). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen künftig eine Pauschale von 25 Prozent, wobei zwölf Prozent auf Rentenversicherungsbeiträge, elf Prozent auf Krankenversicherungsbeiträge und zwei Prozent auf Steuern entfallen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wird eine Arbeitgeber-Pauschale von zwölf Prozent fällig. Hier betragen die anteiligen Sätze jeweils fünf Prozent auf Rentenversicherungs-, und auf Krankenversicherungsbeiträge sowie zwei Prozent auf Steuern. Bei einem Einkommen von 401 bis 800 EUR wird eine Gleitzone mit verminderten Abgaben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt, die nach einer bestimmten Berechnungsformel stufenweise von vier bis auf 21 Prozent (bei 800 EUR) ansteigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben Sozialabgaben i. H. v. 21 Prozent zu entrichten. Neu ist, dass Mini-Jobs künftig wieder als Nebentätigkeit zulässig sind. Zu beachten ist, dass die Gleitzonenregelung hier nicht gilt (für beide Beschäftigungen besteht demnach "volle" Sozialversicherungspflicht).
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